Navigation überspringen

Notbetreuung durch Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Ab dem 23. April wird das Notbetreuungsangebot um einige Bedarfsgruppen erweitert.

22. April 2020 WIR sind JETZT für die ANDEREN gefragt!

Das Notbetreuungsangebot durch Kindertagesstätten und Kindertagespflege wurde vom Land NRW zunächst bis zum 3. Mai verlängert. Grundsätzlich haben alle Eltern einen Anspruch auf Betreuung, wenn ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur tätig ist. Ab dem 23. April gilt die erweiterte Notbetreuung. 

Sämtliche Tätigkeitsbereiche, die ab dem 23. April für die erweiterte Notfallbetreuung berücksichtigt werden, können Interessierte hier einsehen. 

Die Notfallbetreuung sollte nur dann genutzt werden, wenn es wirklich keine andere (empfohlene) Betreuungsmöglichkeit gibt. Wenn Sie zu der Gruppe der Eltern gehören, bei denen die Kriterien für eine Notbetreuung klar erfüllt sind, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Kita-Leitung oder Tagespflegeperson und besprechen dort alles weitere.

Für die Notbetreuung in der Kita oder Tagespflege ist von den Eltern eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen, die Sie hier finden.

 

Hier die ausführlichen Informationen der Stadt Essen:

Das Notbetreuungsangebot in Kitas und Schulen wurde vom Land NRW mit der neuen Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) zunächst bis zum 3. Mai verlängert. Es ist Kindern von "unentbehrlichen Schlüsselpersonen", die im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten, zugänglich, sofern eine private Betreuung oder eine flexible Arbeitsgestaltung für diesen Personenkreis nicht möglich ist. Eine Notbetreuung ist unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder des anderen Elternteils möglich, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist.

Die Notbetreuung ist insbesondere für junge Kinder sowie die Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 einzurichten. Zeitlich werden dabei die üblichen Betreuungs- und Unterrichtszeiten sowie die Zeiten der Betreuung im Offenen Ganztag (OGS) abgedeckt. Das bewährte Notbetreuungsangebot, das seit dem 23. März bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, angeboten wird, wird aufrechterhalten.

Auch in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, tagesstrukturierenden Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation kann eine Notbetreuung eingerichtet werden, darunter fallen beispielsweise auch Werkstätten für behinderte Menschen.

Erweiterter Personenkreis und Bescheinigung
Das Notbetreuungsangebot wird ab dem 23. April um einige Bedarfsgruppen erweitert. Für die Notbetreuung in der Schule oder Kita ist von den Eltern eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen.